Steuerberatung
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge beschreibt die Überleitung des Eigentums am Unternehmen selbst als auch der Verantwortung von den bisherigen Unternehmerinnen und Unternehmern auf einen oder mehrere Nachfolgerinnen oder Nachfolger. Das Ziel ist es, eine Nachfolgelösung zu entwickeln, die den Fortbestand des Unternehmens sichert und gleichzeitig den Wünschen wie auch den Vorstellungen aller beteiligten Personen gerecht wird. Eine besondere Bedeutung kommt der Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen zu: Es geht meist darum, ein Lebenswerk zu erhalten und dieses sicher in die Zukunft zu führen.

Unsere Leistungen im Bereich Unternehmensnachfolge
Aufstellung eines sinnvollen Nachfolgekonzepts unter Ausnutzung der steuerlichen Begünstigungen
Erstellung einer Unternehmensbewertung
Planungserstellung einer Einkommenssicherung für ausscheidende Unternehmerinnen und Unternehmer nach Übergabe
Steuerliche Beratung im Bereich des Unternehmertestaments und Familienerbvertrages
Neben unseren eigenen betreuen wir auch Mandate von Berufskolleginnen und -kollegen (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer), die uns als Spezialisten im Bereich Unternehmensnachfolge gerne hinzuziehen. Der uneingeschränkte Mandatsschutz ist für uns dabei selbstverständlich.
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Im Rahmen unserer Beratung profitieren Sie von einem ganzheitlichen Ansatz, der wirtschaftliche, strategische und steuerliche Überlegungen einbezieht. Dank unserer langjährigen und vielfältigen Erfahrung können Sie sich sicher sein, dass wir gemeinsam die individuell passende und für Sie optimale Lösung für die Unternehmensnachfolge finden und umsetzen.
Unsere Berufsträgerinnen und -träger halten als Referentinnen und Referenten regelmäßig Fortbildungen für renommierte Anbieter wie die info-Steuerseminar GmbH ab. Für das Online-Magazin Niederrhein-Manager hat unser Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Diplom-Finanzwirt Franz Wynands zudem in einem Fachbeitrag zusammenfasst, wie die Unternehmensnachfolge gelingen kann.
Fragen und Antworten rund um das Thema Unternehmensnachfolge
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich mich mit den Nachfolgethemen beschäftigen?
Erfahrungsgemäß ist der 50. Geburtstag ein guter Anlass, um sich mit dem Thema Unternehmensnachfolge auseinanderzusetzen: Zu diesem Zeitpunkt sind die Neigungen und Fähigkeiten der Kinder in der Regel bereits sichtbar. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres gewinnen psychologische Hemmnisse stark an Bedeutung. Wichtig: Unternehmertestamente und Vorsorgevollmachten sind für verantwortungsbewusste Unternehmerinnen und Unternehmer auch schon vorher ein absolutes Muss – unabhängig von ihrem Alter!
Wie ermittele ich den Wert meines Unternehmens?
Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten sowie Berufskolleginnen und -kollegen bei der Bewertung des jeweiligen Unternehmens. Vom vereinfachten Ertragswertverfahren der Finanzverwaltung, was regelmäßig für die Erbschaft- und Schenkungsteuer verwendet wird, hin zum komplexen IDW-S1-Gutachten inklusive Planungsrechnungen bieten wir Ihnen Unternehmensbewertungen an. Auch über Multiplikatorverfahren oder alternative Bewertungsverfahren lassen sich Unternehmenswerte bestimmen. Die Wahl des geeigneten Verfahrens oder gar die Anwendung verschiedener Bewertungsverfahren nehmen wir in Abstimmung mit Ihnen und passend zu Ihren Bedürfnissen vor.
Wie sichere ich mein Einkommen und Vermögen nach der Übergabe?
Das Einkommen und Vermögen ausscheidender Unternehmerinnen und Unternehmer kann auf vielfältige Weise abgesichert werden. Vom Vorbehaltsnießbrauch über Versorgungsrenten bis zu entgeltlichen Verkaufslösungen bieten sich ganz unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten. Auch (vermögensverwaltende) Familiengesellschaften, Holdingstrukturen sowie M&A-Transaktionen können bei der Unternehmensnachfolge eingesetzt werden. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die Lösung, die am besten zu Ihrer individuellen Situation sowie zu Ihren Wünschen passt.
Wie kann ich für meinen Todesfall vorsorgen?
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie gerne bei der Vorsorge für den Ernstfall, vorrangig das unerwartete Versterben. Durch Notfallordner, Vollmachten und weitere organisatorische Maßnahmen, bei denen wir Sie mit Rat und Tat unterstützen, ist Ihr Unternehmen auch auf den schlimmsten aller Fälle vorbereitet. Bei Bedarf holen wir auch Rechtsanwaltsgesellschaften sowie Notarinnen und Notare aus unserem Netzwerk dazu ins Boot. Auch die Hinterbliebenen sollten durch Versicherungen oder Vermögen abgesichert werden. Ferner sollten auch Testamente/Erbverträge sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen eingesetzt werden, bei deren Etablierung wir Sie gerne steuerlich und wirtschaftlich beraten.
Was kostet die Beratung durch uns?
Wir rechnen unsere Beratungsleistungen im Regelfall nach dem anfallenden Stundenaufwand ab. Dabei stimmen wir mit Ihnen gerne im Vorfeld den groben Umfang und Bedarf sowie die voraussichtlichen Kosten ab. Je nach gewünschtem Umfang sowie Detailtiefe erhalten Sie den gewünschten Beratungsumfang zum korrespondierenden Preis.
Wir sind für Sie da!

Carolin Gruß
