Wirtschaftsprüfung
Verschmelzungsprüfung
Die Umstrukturierung von Unternehmen zählt zu unserem Tagesgeschäft. Daher können wir auch auf einen breiten Erfahrungsschatz im Bereich der Verschmelzungen zurückgreifen. Durch unser tiefgreifendes Verständnis der Materie sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner im Rahmen anstehender Verschmelzungsprüfungen. Wir helfen Ihnen dabei, Verschmelzungen so zu gestalten, dass Ihre individuellen Interessen berücksichtigt und unternehmerische Strukturen effizienter organisiert werden.

Unsere Leistungen im Rahmen von Verschmelzungsprüfungen
Prüfung des Verschmelzungsvertrags
Darstellung der Methode zur Unternehmensbewertung
Angemessenheitsprüfung des Umtauschverhältnisses der Anteile
Erstellung eines schriftlichen Berichts zur Verschmelzungsprüfung
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Unsere Expertise im Bereich von Umstrukturierungen und Verschmelzungen ergibt in Kombination mit unserer Erfahrung in der Mittelstandbetreuung eine hohe Prüfungsqualität. Mit unserer bedarfsorientierten Beratung, in der Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen, erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept und keine Lösungsansätze von der Stange.
Verschmelzungsprüfungen: eine Frage der Erfahrung
Wir haben bereits zahlreiche Verschmelzungen gestaltet und konnten so die unnötige Komplexität diverser Unternehmensgruppen aktiv reduzieren. Die einfacheren Strukturen sorgen für geringere Kosten und Aufwendungen, gleichzeitig haben wir mit der Verschlankung von Unternehmensgruppen auch das interne Berichtswesen vereinfacht und verbessert. Stellen auch Sie uns auf die Probe und profitieren von unserer umfassenden Erfahrung.
Fragen und Antworten rund um Verschmelzungsprüfungen
Was ist eine Verschmelzung?
Die Verschmelzung ist eine im Umwandlungsgesetz verankerte Möglichkeit, um eine Unternehmensgruppe neu zu strukturieren. Hierbei werden mindestens zwei Rechtsträger auf einen bestehenden oder neuen Rechtsträger verschmolzen. Die übertragenen Rechtsträger gehen dabei unter, ohne sie formell liquidieren zu müssen. Die Verschmelzung ist gut geeignet, um artverwandte Unternehmen in einem Rechtsträger zu bündeln, um so die Unternehmensorganisation effizienter zu gestalten und administrative Aufwendungen zu minimieren.
Warum muss ich eine Verschmelzung prüfen lassen?
Die Prüfung des Verschmelzungsvertrags stellt eine gesetzliche Vorgabe des Umwandlungsgesetzes dar. Der Sinn und Zweck der Prüfungspflicht besteht darin, den Gesellschaftern Sicherheit in den oftmals seltenen Umwandlungsvorgängen zu geben. Es gibt zwar Ausnahmen, in denen auf eine Verschmelzungsprüfung in notariell beurkundeter Form verzichtet werden kann. Allerdings erfolgt bereits auf Verlangen eines Gesellschafters die Verschmelzungsprüfung.
Wie können wir Sie bei der Verschmelzungsprüfung unterstützen?
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich von Unternehmensumstrukturierungen prüfen wir gerne Ihren Verschmelzungsvertrag. Neben einer reinen Verschmelzungsprüfung stehen wir Ihnen gerne auch schon zu Beginn Ihres Vorhabens zur Seite und beraten Sie individuell sowie bedarfsgerecht. Wir begleiten Sie von Beginn bis zum Ende Ihres Vorhabens und stehen als starker Ansprechpartner an Ihrer Seite. Unser persönliches Anliegen ist, dass Sie jederzeit den Überblick und die Kontrolle innerhalb Ihrer Unternehmensumstrukturierung behalten.
Unterstützen wir Sie auch nur projektbezogen?
Wenn ein Wechsel der laufenden Betreuung durch Sie nicht gewünscht ist, arbeiten wir auch gerne mit Ihrer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei zusammen. Wir verstehen uns als Sparringspartner mit hoher Beratungsqualität, welche Ihnen zugutekommt. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch fachlich zu Seite und verhalten uns diskret.
Wir sind für Sie da!

Jan Schmidt
