Wirtschaftsprüfung
Prüfung von Einzel-und Konzernabschlüssen
Unternehmen sämtlicher Rechtsformen und Größen bieten wir ein breites Angebot an gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfungen nach nationalen oder internationalen Rechnungslegungsstandards. Neben der Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen übernehmen wir die Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten sowie von Zwischen- und Schlussbilanzen aus den unterschiedlichsten Anlässen.
Daneben bieten wir Ihnen die Durchführung freiwilliger oder gesetzlich verpflichtender Sonderprüfungen an, wie die Prüfung von Bauträgern nach der MaBV oder die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG.

Unsere Leistungen im Überblick
Jahresabschlussprüfung nach HGB
Konzernabschlussprüfung nach HGB
Prüfung der Rechnungslegung nach internationalen Standards
Prüferische Durchsicht von Jahres- oder Konzernabschluss oder Reporting Packages
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Ein breit aufgestelltes und erfahrenes Team für Ihre Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Profitieren Sie von einem erfahrenen Team aus Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie Steuerberaterinnen und -beratern mit langjähriger praktischer Erfahrung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- setzen auf eine individuelle und ganzheitliche Betreuung
- kommen aus unterschiedlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
- haben Erfahrung mit Prüfungen börsennotierter Unternehmen
- kommen aus der Finanzverwaltung
- haben Industriewissen und/oder Erfahrung auf Mandantenseite
Ein fester Ansprechpartner
Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner in allen Fragen. Damit sichern wir eine vertrauensvolle, aber dennoch unabhängige Wirtschaftsprüfung und bieten Ihnen eine persönliche und individuelle Beratung.
Verständnis für Unternehmen, Branche und Umfeld
Die Prüfung des Jahresabschlusses oder des Konzernabschlusses ist nicht nur als lästige Pflicht anzusehen. Wir verstehen die Prüfung als Gelegenheit, um Risiken in Ihrem Geschäftsumfeld zu identifizieren und Hinweise zur Verbesserung des Rechnungswesens, zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten oder Informationen über betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten zu erhalten.
Wirtschaftlichkeit des Prüfungsauftrags
Die von uns durchgeführten Abschlussprüfungen werden sorgfältig geplant, systematisch durchgeführt und sind individuell auf Ihr Unternehmen angepasst. So stellen wir die Wirtschaftlichkeit des Prüfungsauftrags sicher.
Fragen und Antworten rund um Einzel- und Konzernabschlüsse
Woraus ergibt sich die Prüfungspflicht?
Gemäß § 316 HGB sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, etwa eine GmbH, die nicht kleine oder Kleinst-Kapitalgesellschaften i.S.d. Größenkriterien des § 267 und § 267a HGB sind, durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Daneben kann sich eine Prüfungspflicht auch aus der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Die Prüfungspflicht gilt über § 264a HGB analog für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, also unter anderem die GmbH & Co. KG.
Was bedeutet das Testat der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers?
Das Testat beziehungsweise der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, das heißt, die Prüferin oder der Prüfer bestätigt darin, dass das Rechnungswesen Gesetz und Satzung entspricht. Es stellt also kein Gütesiegel für die Qualität der Unternehmensführung oder für eine gute, gesicherte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens dar.
Muss der Prüfungsbericht veröffentlicht werden?
Nein, das Handelsgesetzbuch schreibt lediglich vor, dass der Bestätigungsvermerk veröffentlicht werden muss. Allerdings können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Prüfungsberichte der letzten drei Jahre nehmen.
Wir sind für Sie da!

Philipp Merzenich
