Steuerberatung

Due Diligence (Tax/Financial)

Im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung untersuchen wir ein Unternehmen sorgfältig hinsichtlich seiner wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse. Eine solche Prüfung wird in der Regel dann beauftragt, wenn etwa eine unserer Mandantinnen oder einer unserer Mandanten ein Unternehmen erwerben möchte. Die Due Diligence hilft wesentlich bei der Entscheidung, ein Unternehmen zu erwerben oder nicht.

Unsere Leistungen im Bereich Due Diligence

  • Prüfung der steuerlichen Verhältnisse

  • Prüfung der Jahresabschlüsse

  • Prüfung von Kennzahlen

  • Gegenprüfung des Kaufpreisvorschlages im Rahmen einer Unternehmensbewertung

  • Aufstellung eines Unternehmensplans; insbesondere Planung von Aufwendungen und Erträgen, Investitionsplanung, Cash-Flow-Planung, usw.

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Wir helfen Ihnen beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, Chancen und Risiken gleichermaßen im Blick zu behalten. Sie profitieren nicht nur von einer gewissenhaften Prüfung und einer strukturierten Zusammenstellung aller Unterlagen, sondern auch von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise.

Due Diligence: eine Frage der Erfahrung

In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Due-Diligence-Prüfungen in allen relevanten Wirtschaftsbereichen durchgeführt. Wir begleiten Unternehmensverkäufe sowohl auf Seiten der Verkäuferinnen und Verkäufer als auch auf Seiten der Käuferinnen und Käufer.

Fragen und Antworten rund um das Thema Due Diligence

  • Welchen Sinn und Zweck erfüllt eine Due-Diligence-Prüfung? Welche Aussagen können daraus für den Unternehmenskauf wichtig sein?

    Der Sinn und Zweck einer Due-Diligence-Prüfung ist die Ermittlung der aktuellen wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, damit die Käuferin oder der Käufer einen möglichst detaillierten Eindruck über die Lage des zu erwerbenden Unternehmens erhält. Es sollen einerseits gegenwärtige Belastungen und zukünftige Risiken des zu erwerbenden Unternehmens abgesteckt werden, andererseits aber auch die Leistungsfähigkeit sowie die künftig zu erwartende Entwicklung abgeschätzt werden.

  • Wird die Untersuchung ggf. eine Auswirkung auf die Kaufpreisfindung haben?

    Das Ergebnis einer Due-Diligence-Prüfung mündet in der Ermittlung des Kauf- bzw. Verkaufspreises des zu erwerbenden Unternehmens. Dabei wirken sich die erworbenen Erkenntnisse entweder kaufpreismindernd oder -erhöhend aus. Mögliche Belastungen und Risiken mindern den Kaufpreis, wohingegen positive Entwicklungsprognosen den Kaufpreis erhöhen.

  • Wie erfolgt der Zugriff auf die gewünschten Daten und Informationen (Datenraum)?

    Eine Due-Diligence-Prüfung folgt in der Regel auf eine erfolgreiche Absichtserklärung der Verhandlungspartnerinnen und -partner, dem sog. Letter of Intent. Mit diesem werden die Interessen und Vorhaben aller Beteiligten festgehalten. Infolgedessen stellt die Verkäuferseite der Käuferseite die im Letter of Intent vereinbarten Unterlagen in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Datenraum zur Verfügung. Dieser Datenraum schützt die Unterlagen der Verkäuferseite und kann in physischer oder digitaler Form bestehen. Auf Grundlage dieser vorliegenden Informationen wird eine Due-Diligence-Prüfung vollzogen.

Wir sind für Sie da!

Martin Gruß

Dipl. Finanzwirt (FH), M.Sc., Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Partner
m.gruss@drp-partner.de02452/9194-230