Steuerberatung
Immobilien
Kauf, Vermietung und Verkauf von Immobilien sind in der Regel Teil der (privaten) Vermögensverwaltung und dienen dem Vermögensaufbau. Das Ziel ist in der Regel, eine Rendite zu erzielen. Entweder durch Vermietung oder Realisierung einer Wertsteigerung. Sowohl die Vermietung, als auch der Verkauf von Immobilien unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.
Wir unterstützen und beraten Privatpersonen und vermögensverwaltende Gesellschaften bei der gesamten Wertschöpfungskette einer Immobilie und sorgen insbesondere für möglichst steuerlich günstige Rahmenbedingungen. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei Finanzierungs- und Investitionsfragen zur Maximierung Ihrer Rendite.

Unsere Leistungen im Immobilienbereich
Steuerliche und wirtschaftliche Beratung bei Kauf oder Bau von Immobilien zur Optimierung Ihrer Rendite
Finanzierungsberatung
Investitionsberatung
Prüfung der Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung
Erstellung von Steuererklärungen und Ermittlung der Einkünfte
Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung
Steuerliche Optimierungsberatung im Kontext eines Verkaufs oder einer Übertragung von Immobilien
Nachfolgeberatung
Grenzüberschreitende Vermietung
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
- Ganzheitlicher Beratungsansatz vom Kauf über die Vermietung hin zum Verkauf Ihrer Immobilie.
- Umfangreiche Erfahrungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der steuerlichen Behandlung von umfangreichem Grundbesitz, sowie bei grenzüberschreitender Vermietung.
- Gezielt aufgebautes Spezialwissen im Bereich der Besteuerung von Grundbesitz, das wir für Sie gewinnbringend einsetzen.
Diese Fragen begegnen uns immer wieder im Immobilienbereich
Was soll ich beim Hauskauf hinsichtlich einer zukünftigen Vermietung beachten?
Schon beim Kauf eines Hauses sollten Sie beachten, dass der Wert des Gebäudes und gegebenenfalls des Inventars im Kaufvertrag mit einem Wert ausgewiesen werden. Denn im Gegensatz zum Grund und Boden können nur diese abgeschrieben werden. Daneben sollten Sie bei geplanter umsatzsteuerpflichtiger Vermietung schon im Kaufvertrag auf die Steuerbefreiung verzichten.
Können Erhaltungsaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden?
Erhaltungsaufwendungen stellen Werbungskosten dar und sind im Jahr der Zahlung steuermindernd abzuziehen. Sie sind von nachträglichen Herstellungskosten abzugrenzen, bei denen etwas Neues geschaffen wird, sowie von anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Bezüglich Erhaltungsaufwendungen besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen auf bis zu fünf Jahre zu verteilen. Im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung prüfen wir für Sie, ob die Verteilung der Aufwendungen für Sie zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis führt.
Kann ich an Angehörige vermieten?
Die Vermietung an Angehörige unterliegt ebenso der Steuerpflicht wie die Vermietung an Fremde. Sofern die Miete aber nicht der fremdüblichen Miete entspricht, können Sie die Werbungskosten gegebenenfalls nicht vollständig abziehen, wobei bestimmte Gestaltungen mit verbilligten Mieten durchaus möglich sind.
Unterliegt ein Verkauf einer Immobilie der Einkommensteuer?
Der Verkauf einer Immobilie unterliegt innerhalb einer zehnjährigen Spekulationsfrist der Einkommensteuer. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Immobilie durchgängig zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Die steuerpflichtigen Einkünfte ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten und Veräußerungskosten.
Wir sind für Sie da!

Philipp Merzenich
